Dienstleistungen A - Z ![]() Hundesteuer - Hund anmeldenWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit. Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde. Sie müssen in der Regel den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
der erste Hund: 108 Euro
jeder weitere Hund: 144 Euro § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde ![]() | ![]() Rechtssichere Texte Die Textinhalte werden über eine Schnittstelle zum Portal service-bw.de eingelesen und regelmäßig aktualisiert. ![]() |



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