Dienstleistungen A - Z ![]() KurzzeitpflegeIn einem vorher fest vereinbarten Zeitraum können Pflegebedürftige vorübergehend im Rahmen der Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim betreut und versorgt werden.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege können nach Vorliegen der Voraussetzungen bei den Pflegekassen (Eingruppierung in eine Pflegestufe) und/oder dem Sozialamt anteilig geltend gemacht werden.
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