Nachricht
Winterdienst
Um einen reibungslosen Winterdienst sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung folgender Regelungen:
Fahrbahnen müssen so freigehalten werden, dass Schneeräum- und Streufahrzeuge ungehindert passieren können.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur zulässig, wenn eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00 Metern verbleibt.
Bitte parken Sie insbesondere in engen Straßen nicht beidseitig, um die Durchfahrt für Schneepflüge zu gewährleisten.
Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Gehweg geschoben werden. Lagern Sie Schnee auf dem eigenen Grundstück oder am Fahrbahnrand so, dass der Winterdienst nicht behindert wird.
Hydranten, Einlaufschächte und Straßenrinnen sind freizuhalten.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und im Einzelfall zur kostenpflichtigen Entfernung von Fahrzeugen führen.
Wir danken für Ihre Mithilfe, damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher durch den Winter kommen.