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Gemeinde Pliezhausen kündigt den Vertrag mit der VHS Tübingen zum 31. Dezember 2026


Der Gemeinderat Pliezhausen hat am 9. Dezember 2025 mehrheitlich beschlossen, den bestehenden Vertrag mit der Volkshochschule Tübingen (VHS) zu kündigen. Die Gemeinde betont dabei ihre Wertschätzung für die Arbeit der Volkshochschulen, sieht jedoch die Notwendigkeit, örtliche Strukturen zu stärken und Doppelangebote zu vermeiden.

Bürgermeister Christof Dold unterstrich, dass dies keine Entscheidung gegen die VHS sei, sondern für die örtlichen Strukturen, insbesondere die Arbeitsgemeinschaft Sport in Pliezhausen (ASP) e.V., welche zentrale Gemeinwohlfunktionen für die sport- und bewegungsfreundliche Gemeinde erfüllt. In der Diskussion wurde deutlich, dass dieser Schritt dem Gemeinderat nicht leichtfällt, aber bei Betrachtung der Wirklichkeit in der Sache angezeigt ist.

Hintergrund sind veränderte Rahmenbedingungen: Digitalisierung und Onlineangebote haben die Nachfrage nach klassischen VHS-Kursen deutlich reduziert. In Pliezhausen beschränkt sich das aktuelle VHS-Programm weitgehend auf Sport- und Gesundheitskurse, die auch von der ASP übernommen werden könnten. Gleichzeitig sind Hallenkapazitäten knapp, weshalb die Gemeinde eine Bündelung der Angebote anstrebt.

Die ASP übernimmt bereits wichtige Aufgaben wie Hallenbelegung, Kursangebote, Trägerschaft der Kindersportschule und Unterstützung der örtlichen Vereine, vor allem durch die Übernahme der Geschäftsführung in Zeiten knapper werdenden ehrenamtlichen Engagements. Die ASP agiert dabei seit 2023 wirtschaftlich autark und entlastet die Gemeinde durch professionelle Strukturen und Projektförderungen. Die Gemeinde strebt daher eine weitere Stärkung dieser Organisation an.

Die Gemeinde sieht in der Kündigung einen Schritt zur Stärkung dieser lokalen Strukturen. Mit der VHS soll über eine einvernehmliche Lösung und einen geordneten Übergang gesprochen werden. Die Gemeinde Pliezhausen ist im Landkreis Reutlingen über die Förderung der VHS Reutlingen durch den Landkreis im Rahmen der Kreisumlage in die finanzielle Unterstützung weiterhin eingebunden.

Ausführliche Hintergrundinformationen können der Sitzungsvorlage Drucksache Nr. 112/2025 entnommen werden, diese ist hier im Rats- und Bürgerinformationssystem abrufbar.