Wochenmarkt Pliezhausen

Nachricht

Feiertage im Dezember


Für die gesetzlich geschützten Feiertage und die weiter geschützten Tage im Dezember gelten folgende Regelungen:

1.   Öffentliche Sportveranstaltungen sind am 1. Weihnachtsfeiertag bis 11.00 Uhr verboten

2.   In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind am 24. Dezember in der Zeit ab 17.00 Uhr und am 31. Dezember (Silvester) in der Zeit von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr alle Handlungen zu vermeiden, die den Gottesdienst stören. Dies gilt besonders für den Silvesterabend. In der genannten Zeit dürfen in der Nähe von Kirchen keine Feuerwerks- und Knallkörper abgebrannt werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.