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Grundsteuer 2026
Der Gemeinderat hat die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt auf
- 360 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 210 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Hebesätze der Grundsteuer A sind gegenüber dem Vorjahr unverändert, die Hebesätze der Grundsteuer B wurden um 10 Prozentpunkte angehoben (vorher 200 v.H.).
Für die gegenüber dem Vorjahr geänderte Grundsteuer B versendet die Gemeinde im Januar neue Bescheide. Dort sind auch die Zahlungsmodalitäten zu entnehmen.
Die gegenüber 2025 unveränderte Grundsteuer A wird aufgrund von § 51 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Hierfür erhalten die Steuerschuldnerinnen und -schuldner keine neuen Bescheide. Es gelten die selben Fälligkeitstermine wie im Vorjahr.
Nur wenn bei der Grundsteuer A in 2025 Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eingetreten sind, ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts auch hier ein schriftlicher Grundsteuerbescheid.