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Landesfamilienpass 2026
Die Gutscheine für den Landesfamilienpass 2026 sind ab sofort erhältlich.
Was ist der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen Gutscheinkarte können Familien mit ständigem Wohnsitz in Baden‑Württemberg zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten und Museen kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Darüber hinaus gewähren auch viele nicht staatliche Einrichtungen den Inhaberinnen und Inhabern des Landesfamilienpasses freie oder vergünstigte Eintritte.
Eine Übersicht aller teilnehmenden staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen ist auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden‑Württemberg abrufbar:
👉 www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass
Hinweis:
Bitte informieren Sie sich vor einem geplanten Besuch direkt beim jeweiligen Anbieter über Öffnungszeiten, Eintrittspreise und eventuelle Besonderheiten. Einige Angebote sind ausschließlich über Online‑Tickets buchbar.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die in einem gemeinsamen Haushalt leben
- Alleinerziehende bereits ab einem kindergeldberechtigten Kind, das im Haushalt lebt
- Familien bereits ab einem Kind, wenn
- ein schwerbehindertes Kind im Haushalt lebt oder
- Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen werden
Wer kann den Landesfamilienpass mit nutzen?
In den Landesfamilienpass können neben der berechtigten Person bis zu vier weitere Erwachsene als Begleitpersonen eingetragen werden (z. B. Ehepartner, Lebensgefährten, getrenntlebende Elternteile, Großeltern oder andere Betreuungspersonen).
Bei einem Ausflug können höchstens zwei der eingetragenen Begleitpersonen gleichzeitig die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Eine Nutzung des Landesfamilienpasses ohne Kind bzw. ohne Kinder ist nicht möglich.
Wo erhält man den Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass sowie die Gutscheinkarte werden auf Antrag ausgegeben bei der
Gemeindeverwaltung Pliezhausen