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Änderung der Nutzungsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen und Schülerhorten ab September 2026


Der Gemeinderat der Gemeinde Pliezhausen hat in seiner Sitzung am 3. März 2026 umfassende Anpassungen der Nutzungsbedingungen sowie der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen und die Schülerhorte beschlossen. Hintergrund hierfür sind veränderte rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen sowie die angespannte Haushaltslage.

Der Stichtag für die Anmeldung eines Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatzes für das Kindergarten‑ bzw. Schuljahr ab September 2026 ist der 1. April 2026.

Nachfolgend weisen wir auf die wichtigsten Änderungen hin, die bereits für das laufende Anmeldeverfahren relevant sind. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Änderungen für die Krippen (Unter Dreijährige – U3)

  • Neuanmeldungen für Krippenplätze werden ab September 2026 nur noch für eine 5‑Tage‑Betreuung entgegengenommen.
  • Die Gebühren für die 5‑Tage‑Betreuung werden im Kita-Jahr 2026/27 auf den Preis einer 4‑Tage‑Betreuung gesenkt.
  • Auch Familien ohne Wohnsitz in Pliezhausen können sich künftig für einen Krippenplatz (U3) bewerben.

Hinweis: Dies gilt nicht für Kindergartenplätze für über Dreijährige.

Änderungen für die Schülerhorte – Erstklässler

  • Neuanmeldungen für Erstklässler werden ab September ebenfalls nur noch für 5 Betreuungstage angenommen.
  • Die Gebühren für die 5‑Tage‑Inanspruchnahme werden im Schuljahr 2026/27 auf den Preis von 4 Tagen gesenkt.
  • Ein elternorganisiertes Platz‑Sharing ist möglich. Beispiel:

– Familie 1: Montag, Dienstag, Freitag
– Familie 2: Mittwoch, Donnerstag
Die Abrechnung gemäß Aufteilung übernimmt die Gemeindeverwaltung.

  • Die Betreuungszeit für neue Erstklässler ist künftig auf 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr festgelegt.

Schülerhorte – Klassen 2 bis 4

Für die Klassenstufen 2–4 gelten die bisherigen Nutzungsbedingungen weiterhin im Wesentlichen:

  • Buchung von 2 bis 5 Betreuungstagen pro Woche.
  • Die Betreuungszeit bleibt bei 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Kernzeitbetreuung

Wird für ein im Hort angemeldetes Kind zusätzlich eine Kernzeitbetreuung in Anspruch genommen, ist die Gebühr dafür ab dem 1. September 2026 direkt beim jeweiligen Förderverein zu entrichten – unabhängig von der Hortgebühr.