Wochenmarkt Pliezhausen

Nachricht

Niederschlagswassergebühr


Die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen eines Grundstücks, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pliezhausen angeschlossen sind und von denen das Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, sind entsprechend ihrer Belagsart Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr. Die gebührenpflichtige Fläche eines jeden Grundstücks wurde mit Hilfe eines Erhebungsbogens des jeweiligen Eigentümers ermittelt.

Bei baulichen Veränderungen an Gebäuden (beispielsweise Umbau, Anbau, Abriss) und Bodenflächen (unter anderem Zufahrt, Hof, Stellplätze) und einer damit verbundenen Auswirkung auf die bislang ermittelte gebührenpflichtige Fläche des Grundstücks, besteht die Meldepflicht des Eigentümers an die Gemeindeverwaltung. Dabei ist es unerheblich, ob ein Bauantrag gestellt wurde oder nicht und ob das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht.

Sollten Sie solche Änderungen durchgeführt, aber bislang noch nicht gemeldet haben, so teilen Sie bitte diese Änderungen in den nächsten Tagen der Gemeindeverwaltung mit. Die Änderungen können mittels eines Erhebungsbogens, den Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten, mitgeteilt werden. Danach können die Niederschlagswassergebühren für Ihr Grundstück korrekt veranlagt werden.

Für Fragen und praktische Hilfestellung bei der Ermittlung der aktuellen gebührenpflichtigen Fläche Ihres Grundstücks steht Ihnen Frau Esch gerne zur Verfügung.