Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Walddorfer Wasen III", Gniebel
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Walddorfer Wasen III", Gniebel, wurden am 23. Januar 2018 vom Gemeinderat der Gemeinde Pliezhausen als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften wurden am 26. Januar 2018 im Amtsblatt der Gemeinde Pliezhausen ortsüblich bekanntgemacht und sind damit in Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB).
Nachstehend können die Bebauungsplanunterlagen abgerufen werden.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 wurde am 12. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1057) verkündet und trat am 13. Mai 2017 in Kraft. § 245c Absatz 1 BauGB bestimmt als Überleitungsvorschrift für bereits begonnene Verfahren Folgendes:
Abweichend von § 233 Absatz 1 Satz 1 können Verfahren nach diesem Gesetz, die förmlich
vor dem 13. Mai 2017 eingeleitet worden sind, nur dann nach den vor dem 13. Mai 2017 geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden, wenn die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Satz 1 vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden ist. § 233 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 29. Juni 2016 eingeleitet und am 11. August 2016 abgeschlossen. Die Voraussetzungen nach § 245c Absatz 1 BauGB zum Abschluss des Verfahrens nach den vor dem 13. Mai 2017 geltenden Rechtsvorschriften liegen somit vor, das Verfahren wurde nach dem „alten“ Recht fortgeführt und abgeschlossen. Von der Möglichkeit des § 233 Absatz 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 245c Absatz 1 Satz 2 BauGB wurde kein Gebrauch gemacht.
1. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Walddorfer Wasen III“, Gniebel, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Pliezhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2021 die im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Walddorfer Wasen III“, Gniebel, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die 1. Änderung ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung am 02. Juli 2021 in Kraft getreten. Die Satzungsunterlagen sind ebenfalls nachstehend abrufbar.
2. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Walddorfer Wasen III“, Gniebel, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Pliezhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03. Mai 2022 die im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführte 2. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Walddorfer Wasen III“, Gniebel, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die 2. Änderung ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung am 03. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Satzungsunterlagen sind ebenfalls nachstehend abrufbar.
- Walddorfer Wasen III - Amtsblattbekanntmachung Satzungsbeschluss - Inkrafttreten
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Walddorfer Wasen III - Planzeichnung
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Walddorfer Wasen III - Textteil und örtliche Bauvorschriften
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Walddorfer Wasen III - Satzung
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Walddorfer Wasen III - Begründung
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Walddorfer Wasen III - Umweltbericht
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Walddorfer Wasen III - Grünordnungsplan
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Walddorfer Wasen III - artenschutzrechtliche Prüfung
- Walddorfer Wasen III - geologisches Erschließungsgutachten
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Walddorfer Wasen III - Zusammenfassende Erklärung
- Amtsblattausgabe vom 02.07.2021
- 1. Änderung Walddorfer Wasen III - Ausfertigung
- 1. Änderung Walddorfer Wasen III - Verfahrensvermerke
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1. Änderung Walddorfer Wasen III - Änderungsdeckblatt
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1. Änderung Walddorfer Wasen III - Satzung
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1. Änderung Walddorfer Wasen III - Textteil und Örtliche Bauvorschriften
- 1. Änderung Walddorfer Wasen III - Begründung