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Vermeiden Sie Nachtruhestörungen


Wer in unzulässigem oder nach den Umständen vermeidbarem Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, handelt ordnungswidrig. Diese Vorschrift gilt allgemein, sie gilt aber ganz besonders für die Nachtzeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.

Nehmen Sie daher Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, schalten Sie Radios, Fernseher, Musikinstrumente, Maschinen und sonstige Lärmquellen auf Zimmerlautstärke, damit nicht irgendwann ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert.