Landtagswahl am 08. März 2026: Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl des 18. Landtag von Baden-Württemberg am 08. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Der Stimmzettel wird in die Wahlschablone eingelegt.

Die Felder für die "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und die Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon 07 61/3 61 22 an.

Für blinde und sehbehinderte Wähler, die ohne Unterstützung durch Dritte selbst erkennen möchten, wo bei dem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, ist am oberen rechten Rand des Stimmzettels als ertastbare Kennzeichnung ein Loch eingestanzt.