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Anzeigepflicht Teilung Grundstücke


Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass mit Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung für Baden-Württemberg seit 01. März 2015 die geplante Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, zwei Wochen vorher der unteren Baurechtsbehörde anzuzeigen ist. Die Teilung eines Grundstücks im Sinne dieser Vorschrift ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll. Die Anzeige ist formlos unter Beifügung eines Lageplans, auf dem die aktuellen und künftigen Grenzverläufe dargestellt sind, möglich. Untere Baurechtsbehörde für die Gemeinde Pliezhausen ist das Landratsamt Reutlingen, Kreisbauamt, Schulstraße 26, 72764 Reutlingen. Gerne nimmt die Gemeindeverwaltung entsprechende Anzeigen entgegen und leitet diese an die untere Baurechtsbehörde weiter.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, keine Verhältnisse geschaffen werden dürfen, die dem Bauordnungsrecht widersprechen. Gemäß § 19 Abs. 2 des Baugesetzbuches gilt fürderhin, dass durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans keine Verhältnisse entstehen dürfen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen. Falls Sie die Teilung eines Grundstücks beabsichtigen, wenden Sie sich bitte bei Fragen möglichst frühzeitig an das Bauverwaltungsamt (Tel. 07127/977-151).