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Informationen zur Grundsteuer
04.01.2021
Die Grundsteuerveranlagung für das Jahr 2021 erfolgt im Wege der öffentlichen Bekanntmachung noch auf den bisher geltenden gesetzlichen Grundlagen. Die Hebesätze haben sich gegenüber 2020 nicht verändert. Das heißt wenn Sie keinen Bescheid für 2021 erhalten, ändert sich nichts an der Zahlungspflicht. Fälligkeitszeitpunkte (Bankeinzugstermin) und die Höhe der zu bezahlenden Grundsteuer bleiben unverändert.
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 01. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
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