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Inzidenzstufe 2 gilt ab Mittwoch, 28. Juli 2021


Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen liegt am Dienstag, 27. Juli 2021, gemäß Landesgesundheitsamt bei 10,8 und damit den fünften Tag in Folge über dem Schwellenwert von 10. Ab Mittwoch, 28. Juli 2021, gelten somit im Landkreis Reutlingen die Regelungen der Inzidenzstufe 2.

Es treten mit Inzidenzstufe 2 unter anderem folgende Änderungen in Kraft:

An privaten Treffen dürfen maximal 15 Personen aus bis zu vier Haushalten teilnehmen. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Geimpfte sowie genesene Personen werden ebenfalls nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Private Veranstaltungen im Freien dürfen mit maximal 200 Personen stattfinden. In geschlossenen Räumen sind auch 200 Gäste erlaubt, sofern sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Zuvor waren bis zu 300 Personen erlaubt.

In Gastronomie und Vergnügungsstätten gilt nun in geschlossen Räumen ein Rauchverbot. Diskotheken müssen bei Inzidenzstufe 2 wieder schließen.

Alle geltenden Regelungen finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz wieder fünf Tage in Folge unter 10 fallen, kann die Inzidenzstufe 1 am nächsten Tag wieder in Kraft treten. Überschreitet die Inzidenz dagegen fünf Tage in Folge den Wert von 35, gelten anschließend die Regelungen der Inzidenzstufe 3. Das Landratsamt wird dies dann wie üblich bekanntmachen.

Weiterführende Informationen

Sie finden die aktuelle Corona-Verordnung unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

FAQs sowie eine Übersicht der Corona-Regelungen stehen zudem auf dem Landesportal zur Verfügung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/