Wochenmarkt Pliezhausen

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Öffnungszeiten Häckselplatz


Der Häckselplatz der Gemeinde Pliezhausen erfreut sich bei der Bürgerschaft großer Beliebtheit, wird sehr gut angenommen und ist gut frequentiert.

Die Gemeinde möchte daher den angebotenen Service für die Benutzung noch weiter verbessern und erweitert die Öffnungszeiten wie folgt:

Winter (Dezember/Januar/Februar)

Samstag 11.00 bis 17.00 Uhr

Frühjahr (März)

Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag durchgehend 11.00 bis 17.00 Uhr

Sommer (April bis Oktober)

Dienstag 16.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstag 16.00 bis 19.00 Uhr
Freitag 16.00 bis 19.00 Uhr
Samstag durchgehend 11.00 bis 18.00 Uhr

Herbst (November)

Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag 11.00 bis 17.00 Uhr

Bitte beachten Sie daher, dass Ihnen bereits ab dem 03. März 2022 Anlieferungsmöglichkeiten zu den erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung stehen.

Es wird Material angenommen wie folgt:

  • Holziges und nichtholziges Grüngut darf nur streng voneinander getrennt abgeliefert werden.
  • Holziges Material ist:
  • Baumschnitt (Durchmesser weniger als 15 cm)
  • Strauchschnitt mit holzigem Anteil (Durchmesser weniger als 15 cm)
  • Heckenschnitt (Durchmesser weniger als 15 cm)
  • Nichtholziges Material ist:
  • Grasschnitt
  • Strauchschnitt (z.B. Buchsbaum Rückschnitt)
  • Laub
  • Blumen, Zimmerpflanzen ohne Erdballen/Topf
  • Stauden
  • Heu/Stroh in kleinen Mengen
  • Fallobst in kleinen Mengen.

Worauf ist bei der Anlieferung der oben genannten Materialien zu achten?

Das Material ist ohne Erdanhang, Steine, Drähte, Dekoartikel oder sonstige Verunreinigungen abzuliefern.

Was wird nicht angenommen?

Asche, Katzenstreu, Mist (z.B. Hasenmist), Küchenabfälle, Kompost, Blumen- und Trauergebinde, Adventskränze, Wurzelstöcke können nicht abgeliefert werden.

Wie wird angenommen?

Die Anlieferung muss sorgfältig getrennt nach holzigem und nichtholzigem Material erfolgen. Der Platzwart weist in den jeweiligen Abladebereich ein.

Die Abfuhr sowohl des trockenen als auch des feuchten Materials erfolgt im Auftrag des Landkreises und wird streng kontrolliert. Sofern keine exakte Trennung vorliegt, werden die verschiedenen Güter nicht abtransportiert.

Aus diesem Grunde ist der Häckselplatzwart angewiesen, die Abgabe der Materialien sehr streng zu beaufsichtigen und nicht getrennt erfasstes bzw. unerlaubtes Material abzuweisen.

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