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Grundsteuerreform
Seit einigen Wochen erhalten die ersten GrundstückseigentümerInnen vom Finanzamt ihren Bescheid mit den neuen Steuermessbeträgen. Diese gelten erst ab 2025. In den meisten Fällen ist der neue Messbetrag deutlich höher als die bisherige Bewertung (auf deren Grundlage die Gemeinde den aktuell geltenden Grundsteuerbescheid erstellt hat). Die tatsächliche Grundsteuerforderung berechnet sich aus dem Produkt von Steuermessbetrag x örtlichem Hebesatz. Daher stellt sich für viele die Frage, ob sich die Grundsteuer ab 2025 im gleichen Maße erhöhen wird wie der Messbetrag?
Nach unseren bisherigen Prognosen gehen wir davon aus, dass der örtliche Hebesatz im Jahr 2025 sehr deutlich reduziert werden kann. Generell wird es so sein, dass sich der neue Hebesatz am bisherigen Gesamtaufkommen (derzeit knapp 1,5 Mio. Euro) orientieren wird. D.h. wenn wir vom Finanzamt die Summe aller neuen Messbeträge kennen, werden wir nachvollziehbar berechnen können, wie hoch bzw. niedrig der neue Hebesatz dafür ausfallen muss. Erst danach bestimmt der Gemeinderat darüber, welcher Hebesatz ab 2025 gelten wird. Dabei sind v.a. inflationsbedingte Steigerungen nicht ausgeschlossen – sehr sicher wird es aber keine Vervielfachung des Steueraufkommens geben (so wie es die Erhöhung der Messbeträge auf den ersten Blick befürchten lässt).
Auf Grund des neuen Bewertungssystems wird es daher in erster Linie zu einer Art Umverteilung bei den Grundsteuerforderungen kommen. Dabei wird nach dem neuen Bewertungsmodell des Landes BW die Grundstücksgröße ein stärkerer Kostenfaktor sein als im bisherigen System (bei dem die Bebauung eine größere Rolle gespielt hat). Höhere Messbeträge sind dabei eine systembedingte Folge der Wertentwicklung bei den Grundstücken. Sie führen aber nicht zwangsläufig zu einer individuell höheren Grundsteuerschuld. Ein evtl. Widerspruch gegen die neuen Messbeträge beim Finanzamt wird daher erfolglos sein, wenn er sich nur gegen die Steigerung des Messbetrags wendet.
Leider lässt sich die Summe der neuen Steuermessbeträge mit den Daten, die wir bisher zur Verfügung haben, noch nicht exakt berechnen. Unsere Prognose ist daher noch etwas oberflächlich. Eine konkrete Zahl für die neuen Hebesätze (Grundsteuer A und B) können wir im Moment noch nicht benennen.
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