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Neue Grundsteuerwertbescheide


Viele EigentümerInnen haben vom Finanzamt bereits die neuen Grundlagenbescheide für die Grundsteuerreform erhalten. In der Regel bekommt man einen Grundsteuerwertbescheid zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022 und einen Grundsteuermessbescheid zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2025. Manche sind deshalb verunsichert und fragen sich, ob der neue Grundsteuerwertbescheid schon vor 2025 gilt? Das ist aber nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat das Verfahren so geregelt, dass es einen 3-jährigen Vorlauf zwischen der Hauptfeststellung des Grundsteuerwerts (durch das Finanzamt) und der Berücksichtigung bei der Steuerveranlagung (durch die Gemeinde) geben soll. Die neuen Grundsteuerwerte haben deshalb keinen Einfluss auf die Grundsteuererhebung in den Jahren 2022, 2023 und 2024. Sie kommen erst im Jahr 2025 zur Anwendung.

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