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Härtefallhilfen (Öl und Pellets)


Antragsverfahren startet in Baden-Württemberg am 08. Mai 2023 mit Online-Portal für private Haushalte

Lange stand nicht fest, wie die Beantragung der beschlossenen Zuschüsse für Öl und Pellets aussehen soll. Jetzt gibt es Neuigkeiten: Ab 08. Mai 2023 ist die Beantragung der Härtefallhilfen möglich. Die Härtefallregelung bezieht sich auf alle privaten Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und die von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren. Diese können dann rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.klimaschutzagentur-reutlingen.de

https://um.baden-wuerttemberg.de/