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Neue Förderung von Balkonkraftwerken


Nach Anhörung der Ortschaftsräte Dörnach, Gniebel und Rübgarten hat der Gemeinderat der Gemeinde Pliezhausen in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.05.2023 die Förderung von sog. Balkonkraftwerken beschlossen. Hierfür werden zunächst 3.000 € bereitgestellt.

Ziel der Förderung ist, den Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb der Gemeinde Pliezhausen zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausemissionen zu leisten. Hierzu sowie zur stärkeren Diversifizierung und höheren Resilienz der erneuerbaren Stromerzeugung sollen auf der Grundlage der Förderrichtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel steckerfertige Photovoltaikanlagen („Balkonkraftwerke“) mit einem Gemeindezuschuss in Höhe von max. 100 € gefördert werden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Pliezhausen, auf eine Förderung besteht -auch bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen dieser Richtlinie- kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird auf Grundlage dieser Richtlinie nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt.

Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Förderung bereits beschaffter Anlagen nicht möglich ist. Zudem können nur Anlagen gefördert werden, die nach Erlass des Zuschussbescheids beschafft werden.

Die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie hier.

Ansprechpartnerin ist Frau Rinker.