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Sanierung / Umbau der Marktplatzstraße muss auf 2025 verschoben werden


In der öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2023 wurde vom Gemeinderat einstimmig der Baubeschluss für die Sanierung / den Umbau der Marktplatzstraße gefasst. Mit dem Beschluss sollte in ein sehr zentrales, großes Projekt der Gemeinde, das in mehreren Bauabschnitten erhebliche Investitionsmaßnahmen in die Ortsmitte mit sich bringt, eingestiegen werden. Die Gemeinde hat sich schon vor längerer Zeit auf den Weg gemacht, die Ortsmitte Pliezhausen, die mit erheblicher Landesförderung seit den 1970er-Jahren saniert und umgebaut worden sei, zeitgemäß und finanziell darstellbar zu erhalten und weiterzuentwickeln. Auch im Hinblick auf den mittlerweile sehr schadhaften Zustand der Marktplatzstraße ergeben sich entsprechende Handlungsbedarfe. Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 01. Juni 2022 wurde die Maßnahme in das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgenommen. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Juni 2023 wurde zwischenzeitlich beim Regierungspräsidium ein Förderantrag zur konkreten Umsetzung eingereicht. Bei berechneten Baukosten in Höhe von 1.218 Mio. € brutto rechnet die Gemeinde mit einem namhaften Landeszuschuss in Höhe von 498 T€, dessen Gewährung im Hinblick auf die angespannte Finanzlage der Gemeinde Grundvoraussetzung für die Umsetzung der geplanten gestalterisch, städtebaulich und verkehrlich hochwertigen Variante im Gegensatz zur deutlich kostengünstigeren (nicht förderfähigen), aber gestalterisch, städtebaulich und verkehrlich nachteiligeren Variante einer Asphaltierung ist.

Nach aktueller Auskunft des Regierungspräsidiums darf die Gemeinde grundsätzlich von einer Bezuschussung ausgehen, offen ist aber, in welcher Höhe, da für eine entsprechende Aussage zunächst die Kostenberechnung und die Planung detailliert geprüft werden müssen. Dabei rechnet das Regierungspräsidium mit einer Bescheidung bis Anfang Juli. Aus diesem Grund muss indes die Ausschreibung aufgrund der mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn verbundenen finanziellen Risiken für die Gemeinde nochmals verschoben werden, sodass eine Realisierung der Maßnahme in 2024 nicht mehr möglich ist. Die Arbeiten sollen nun nach Vorliegen der Förderzusage, eine antragsgemäße Förderung vorausgesetzt, im Herbst 2024 für einen witterungsabhängig frühestmöglichen Baubeginn im Frühjahr 2025 ausgeschrieben werden. Der Gemeinderat wurde hierüber in seiner öffentlichen Sitzung am 16. April 2024 informiert. Die Gemeinde bedauert die Verschiebung, sieht es aber angesichts der finanziellen Dimensionen als essentiell an, die Förderentscheidung des Regierungspräsidiums abzuwarten, zumal bereits bislang stets ein strenges Junktim zwischen Förderung und Realisierung der Maßnahme formuliert wurde.