Erklärung für Barrierefreiheit
Sie lesen hier in leichter Sprache:
Was ist die Erklärung für Barrierefreiheit.
Warum es die Erklärung gibt.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll für alle Menschen so sein.
Also zum Beispiel auch für
blinde Menschen.
gehörlose Menschen.
Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
Oder wo können Sie sich melden,
wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen daraus eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch die Gemeinde muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung:
- von einem Bundesland
- oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Ämter und Behörden
- Schulen
- Kinderbetreuungen
Das Bürgerbüro ist zum Beispiel auch eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- Museen
- Bibliotheken
- manche Schwimmbäder oder Sport-Anlagen
Eine Bäckerei ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist:
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen.
- in allen Apps von öffentlichen Stellen.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung. - Manchmal muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen jedes Jahr prüfen:
- Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Barrierefreiheit ist schwierig.
Manche Seiten von der Gemeinde sind nicht barrierefrei:
Weil die Barrierefreiheit für die Seiten zu aufwändig ist.
Zum Beispiel:
- Die Erstellung ist zu teuer.
- Oder die Erstellung ist zu schwierig.
Aber: Barrierefreiheit ist der Gemeinde sehr wichtig.
Es gibt viele barrierefreie Seiten.
Und es werden immer mehr barrierefreie Seiten.
Die Gemeinde macht das:
- Weil alle Menschen die Gemeinde erreichen sollen.
- Und weil alle Menschen gut informiert sein sollen.
Es gibt manche Seiten noch nicht in Leichter Sprache
oder Gebärden-Sprache.
Aber: Sie können sich Seiten für die Übersetzung wünschen.
Nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit. - Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei. - Zum Beispiel: Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat eine Frist, um Ihnen eine Antwort zu geben.
Aktuell sind das 2 Wochen.
- Dauert die Antwort länger als diese Frist?
- Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Wichtig ist auch:
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Durchsetzungs-Verfahren
Jeder Mensch hat das Recht:
Eine Prüfung der Barriere-Freiheit der Internet-Seite zu verlangen.
Das hat einen komplizierten Namen.
Man sagt dazu: Durchsetzungs-Verfahren.
Sie können einen Antrag auf Prüfung stellen:
- Schreiben Sie eine Mail an info(at)pliezhausen.de
- Oder Sie nutzen das Kontakt-Formular
Dieser Text ist nur eine Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
Die komplette Erklärung zur Barrierefreiheit in schwerer Sprache können Sie online sehen:
Erklärung zur Barrierefreiheit in schwerer Sprache lesen