Bild des Pliezhäuser Rathauses

Dienstleistung

Kurzzeitpflege

In einem vorher fest vereinbarten Zeitraum können Pflegebedürftige vorübergehend im Rahmen der Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim betreut und versorgt werden.

Kurzzeitpflege bietet sich an:

  • zur zeitweisen Entlastung pflegender Angehörigen
  • bei Krankenhausaufenthalt, Erholung, Kur oder notwendigem Urlaub von Hauptpflegeperson
  • für eine weitere Genesung des Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt

Die Kosten für die Kurzzeitpflege können nach Vorliegen der Voraussetzungen bei den Pflegekassen (Eingruppierung in eine Pflegestufe) und/oder dem Sozialamt anteilig geltend gemacht werden.

Wichtig ist die rechtzeitige Planung und Anmeldung.
Informationen und Beratung über Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Umgebung erhalten Sie bei der IAV-Stelle.

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