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Bauausschusssitzung 14.11.2023
Beschluss:
Bei einer Enthaltung wurde folgender Beschluss gefasst:
1.) Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 31 i.V.m. § 36 BauGB zur geringfügigen Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) wird bis maximal 0,5 der Grundstücksfläche erteilt. Das Einvernehmen wird bis zu einer Überschreitung der GRZ II um maximal 20 m² (entspricht 11 %) erteilt.
2.) Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 31 i.V.m. § 36 BauGB zur Überschreitung der Traufhöhe bergseits um 11 cm wird erteilt.
3.) Das Einvernehmen für die Überschreitung des Baufensters mit dem Balkon im Erdgeschoss wird erteilt. Ferner wird der Überschreitung des Baufensters mit dem Balkon im Obergeschoss sowie dem Liegefenster im Erdgeschoss zugestimmt.
4.) Das Einvernehmen zur Erteilung der Ausnahme für die Überschreitung des Garagenbaufensters im rückwärtigen Grundstücksbereich wird erteilt.
5.) Das Einvernehmen zur Erteilung einer Befreiung für die Kubaturüberschreitung durch das geplante Nebengebäude, welches der Unterstellung von Fahrrädern dient, wird nicht erteilt. Das Einvernehmen zur Zulassung der im Bebauungsplan vorgesehenen Ausnahme bis max. 25 m³ wird erteilt.