Bild des Pliezhäuser Rathauses

Dienstleistung

Verkehrswerte für Grundstücke (Bodenrichtwerte)

Die Gemeinden Pliezhausen, Walddorfhäslach, Wannweil und die Stadt Reutlingen haben ihre bisher eigenständigen Gutachterausschüsse zu einem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Reutlingen zusammengeführt. Dieser hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten etc.).

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Reutlingen eingerichtet. Sie ist alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen und Auskünfte bezüglich der amtlichen Wertermittlung auf den Gebieten der beteiligten Gemeinden.

Die Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle werden in der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Reutlingen geregelt.

Fragen zu den Bodenrichtwerten und zu Verkehrswertermittlungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle, die unter der Telefonnummer 07121 303-2519 erreichbar ist oder per E-Mail an gutachterausschuss(at)reutlingen.de. Die Postadresse lautet: Stadt Reutlingen, Gemeinsamer Gutachterausschuss, Marktplatz 22, 72764 Reutlingen.

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter BORIS-BW abrufen: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/


Grundstücksmarktbericht 2023

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Reutlingen hat den neuen Grundstücksmarktbericht 2023 über den Immobilienmarkt 2021/2022 in der Stadt Reutlingen und den Gemeinden Pliezhausen, Walddorfhäslach und Wannweil herausgegeben.

Bereits Ende Juni wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 veröffentlicht. Diese können kostenlos über das Portal BORIS-BW www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.

Der Grundstücksmarktbericht 2023 basiert auf den Daten der Kaufpreissammlung der Jahre 2021 und 2022. Daraus wurden die nach dem Baugesetzbuch und der Immobilienwertermittlungsverordnung für die Wertermittlung erforderlichen Marktdaten abgeleitet. Das sind u.a. Vergleichsfaktoren für die verschiedenen Gebäudearten, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze. Diese Daten werden für die Erstellung von Verkehrswertgutachten benötigt und sind u.a. auch Grundlage für steuerrechtliche Festsetzungen im Zuge der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Der Grundstücksmarktbericht dient dem interessierten Bürger, den Grundstücksmarktteilnehmern, der Wirtschaft, der Finanzverwaltung, der Politik und der Verwaltung zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.

Der Grundstücksmarktbericht 2023 kann - unter Angabe einer postalischen Rechnungsadresse - als PDF-Datei für 40 Euro per Mail an gutachterausschuss(at)reutlingen.de bestellt werden.

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