Dienstleistung
Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist beim Standesamt persönlich zur Niederschrift zu erklären. Zuständig für die Beurkundung der Austrittserklärung ist das Standesamt in dessen Bezirk die Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesamt erklären.
Bringen Sie bitte ihren Personalausweis oder Reisepass und -soweit vorhanden- das Familienstammbuch mit.