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Dienstleistung

Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären

Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist beim Standesamt persönlich zur Niederschrift zu erklären. Zuständig für die Beurkundung der Austrittserklärung ist das Standesamt in dessen Bezirk die Person  ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesamt erklären.

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Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie bitte ihren Personalausweis oder Reisepass und -soweit vorhanden- das Familienstammbuch mit.

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Kosten/Leistung
Die Aufnahme der Erklärung zum Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 25 Euro.