Bild des Pliezhäuser Rathauses

Dienstleistung

Landesfamilienpass beantragen

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 22-mal im Jahr nutzen.

Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in der Wilhelma innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Im Blühenden Barock können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

Hier finden Sie ausführliche Informationen: www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass

Logo Landesfamilienpass

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die Sie Kindergeld erhalten und mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind

Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig. Eine Inanspruchnahme ohne Kind/er ist nicht möglich.

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Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich auf dem Rathaus beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
  • bei Bürgergeld-, Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
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Kosten/Leistung

keine

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu