Bild des Pliezhäuser Rathauses

Dienstleistung

Urkunden

Personenstandsurkunden
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
- Abstammungsurkunden
- Geburtsurkunden
- Familienbuchabschriften
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden

Abstammungurkunden (Geburtsurkunden mit evtl. weiteren Angaben) werden nur vom Standesamt benötigt. Für andere Zwecke (z.B. für die Ausstellung von Ausweisen) reicht eine Geburtsurkunde. Die Urkunden stellt Ihnen der Standesbeamte Ihres Geburtsortes aus.

Als Nachweis für eine Eheschließung werden ausgestellt
- beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch, wenn die Ehe nach dem 1.1.1958 und
- Heiratsurkunde, wenn die Ehe vor dem 1.1.1958 geschlossen wurde.

Das Familienbuch (nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch, das Sie zu Hause haben) wird beim Standesamt geführt, wo die Eheleute wohnen. Wenn die Ehe geschieden ist oder die Eheleute getrennt leben, wird es bei dem Standesamt geführt, wo beide zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Wenn ein Partner verstorben ist, wird das Buch am Wohnort der Witwe/des Witwers geführt.

Die Heiratsurkunde erhalten Sie bei dem Standesbeamten, wo Sie die Ehe geschlossen haben.

Eine Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Kosten/Leistung

20,00 EUR