Dienstleistung
Gaststättenangelegenheiten
WIR BITTEN UM BEACHTUNG !!!
Änderung bei Gestattungen / Schankerlaubnis
Das Landesgaststättengesetz hat sich zum 01.01.2026 geändert.
Der wichtigste Punkt ist der Wechsel vom Erlaubnisverfahren zu einem Anzeigeverfahren.
Öffentliche Veranstaltungen von Privatpersonen, Firmen, Vereins-, Stadt- oder Musikfeste, Konzerte, Märkte etc. auch mit Alkoholausschank ,müssen bei der Gemeinde nur angezeigt werden. Die bisherige Gestattung / Schankerlaubnis ist somit nicht mehr erforderlich.
Die Anzeige muss zwei Wochen vor dem Termin der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Hygienehinweise, Sperrzeiten und Jugendschutz müssen weiterhin eingehalten werden.
Das neue Formular für die Anzeige finden Sie auf unserer Homepage
www.pliezhausen.de – Rathaus – Bürgerservice - Formulare - Gaststättenangelegenheiten.
Bei der Beantragung einer Hallenbelegung erscheint der Link zum Anzeigenformular.
Die Gemeinde informiert die Gaststättenbehörde, die Lebensmittelüberwachungsbehörde und das Baurechtsamt beim Landratsamt Reutlingen sowie das Finanzamt und die Polizei über die angezeigte Veranstaltung.
Als Bestätigung, dass Ihre Anzeige bei der Gemeinde Pliezhausen eingegangen ist, erhalten Sie eine kurze Mail.
Bei Fragen können Sie sich gerne an
Frau Griesinger, claudia.griesinger(at)pliezhausen.de, Tel. 07127/977-123, wenden.