Dienstleistung
Grundsteuer
Die Hebesatz für Grundsteuer A beträgt derzeit 370 %, der Hebesatz für Grundsteuer B liegt bei 400 %.
Neue Grundsteuerwertbescheide zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022
Viele EigentümerInnen haben vom Finanzamt bereits die neuen Grundlagenbescheide für die Grundsteuerreform erhalten. In der Regel bekommt man einen Grundsteuerwertbescheid zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022 und einen Grundsteuermessbescheid zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2025. Manche sind deshalb verunsichert und fragen sich, ob der neue Grundsteuerwertbescheid schon vor 2025 gilt? Das ist aber nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat das Verfahren so geregelt, dass es einen 3-jährigen Vorlauf zwischen der Hauptfeststellung des Grundsteuerwerts (durch das Finanzamt) und der Berücksichtigung bei der Steuerveranlagung (durch die Gemeinde) geben soll. Die neuen Grundsteuerwerte haben deshalb keinen Einfluss auf die Grundsteuererhebung in den Jahren 2022, 2023 und 2024. Sie kommen erst im Jahr 2025 zur Anwendung.
Ihre Gemeindeverwaltung
Grundsteuerreform: Neue Hebesätze ab 2025?
Seit einigen Wochen erhalten die ersten GrundstückseigentümerInnen vom Finanzamt ihren Bescheid mit den neuen Steuermessbeträgen. Diese gelten erst ab 2025. In den meisten Fällen ist der neue Messbetrag deutlich höher als die bisherige Bewertung (auf deren Grundlage die Gemeinde den aktuell geltenden Grundsteuerbescheid erstellt hat). Die tatsächliche Grundsteuerforderung berechnet sich aus dem Produkt von Steuermessbetrag x örtlichem Hebesatz. Daher stellt sich für viele die Frage, ob sich die Grundsteuer ab 2025 im gleichen Maße erhöhen wird wie der Messbetrag?
Nach unseren bisherigen Prognosen gehen wir davon aus, dass der örtliche Hebesatz im Jahr 2025 sehr deutlich reduziert werden kann. Generell wird es so sein, dass sich der neue Hebesatz am bisherigen Gesamtaufkommen (derzeit knapp 1,5 Mio. Euro) orientieren wird. D.h. wenn wir vom Finanzamt die Summe aller neuen Messbeträge kennen, werden wir nachvollziehbar berechnen können, wie hoch bzw. niedrig der neue Hebesatz dafür ausfallen muss. Erst danach bestimmt der Gemeinderat darüber, welcher Hebesatz ab 2025 gelten wird. Dabei sind v.a. inflationsbedingte Steigerungen nicht ausgeschlossen – sehr sicher wird es aber keine Vervielfachung des Steueraufkommens geben (so wie es die Erhöhung der Messbeträge auf den ersten Blick befürchten lässt).
Auf Grund des neuen Bewertungssystems wird es daher in erster Linie zu einer Art Umverteilung bei den Grundsteuerforderungen kommen. Dabei wird nach dem neuen Bewertungsmodell des Landes BW die Grundstücksgröße ein stärkerer Kostenfaktor sein als im bisherigen System (bei dem die Bebauung eine größere Rolle gespielt hat). Höhere Messbeträge sind dabei eine systembedingte Folge der Wertentwicklung bei den Grundstücken. Sie führen aber nicht zwangsläufig zu einer individuell höheren Grundsteuerschuld. Ein evtl. Widerspruch gegen die neuen Messbeträge beim Finanzamt wird daher erfolglos sein, wenn er sich nur gegen die Steigerung des Messbetrags wendet.
Leider lässt sich die Summe der neuen Steuermessbeträge mit den Daten, die wir bisher zur Verfügung haben, noch nicht exakt berechnen. Unsere Prognose ist daher noch etwas oberflächlich. Eine konkrete Zahl für die neuen Hebesätze (Grundsteuer A und B) können wir im Moment noch nicht benennen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Grundsteuerreform – Welche Daten benötige ich und woher bekomme ich diese?
Für die Abgabe Ihrer Feststellungerklärung (ab 01. Juli 2022 möglich) benötigen Sie:
1. |
Das Aktenzeichen, unter welchem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss.
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Ihre Grundstücksfläche(n)
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3. |
Ihre Flurstücksnummer und den dazugehörigen Bodenrichtwert
Bei Fragen zur Bestimmung Ihres Bodenrichtwerts oder Ihres Flurstücks können Sie sich an die Gemeinde Pliezhausen wenden: E-Mail: grundsteuerreform(at)pliezhausen.de Telefon: 07127/977-133. Bitte geben Sie hierbei Ihre Flurstücksnummer oder Adresse an. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde keine rechtsverbindlichen Auskünfte über Grundstücksgrößen abgeben kann! |
Die Feststellungserklärung kann nur digital (ab. 01. Juli 2022 und bis 31. Oktober 2022) über www.elster.de abgegeben werden. In Härtefällen ist auch eine Abgabe über Papier möglich. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihr Finanzamt.
Bei weiteren Fragen zur Abgabe der Feststellungserklärung, welche sich nicht auf den Bodenrichtwert oder Ihr Flurstück beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Die wichtigsten Links und Kontakte:
- Gemeinde Pliezhausen:
E-Mail: grundsteuerreform(at)pliezhausen.de
Telefon 07127/977-133 - Bodenrichtwertportal:
- www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
- Anleitung für BORIS-BW - Elster:
www.elster.de - Finanzamt Reutlingen:
finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_reutlingen
Telefon 07121/940-0 - Grundsteuerchatbot:
www.steuerchatbot.de
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu