Dienstleistung
Grundsteuer
Die Hebesatz für Grundsteuer A beträgt derzeit 370 %, der Hebesatz für Grundsteuer B liegt bei 400 %.
Grundsteuerreform – Welche Daten benötige ich und woher bekomme ich diese?
Für die Abgabe Ihrer Feststellungerklärung (ab 01. Juli 2022 möglich) benötigen Sie:
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Das Aktenzeichen, unter welchem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss.
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Ihre Grundstücksfläche(n)
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Ihre Flurstücksnummer und den dazugehörigen Bodenrichtwert
Bei Fragen zur Bestimmung Ihres Bodenrichtwerts oder Ihres Flurstücks können Sie sich an die Gemeinde Pliezhausen wenden: E-Mail: grundsteuerreform@pliezhausen.de Telefon: 07127/977-133. Bitte geben Sie hierbei Ihre Flurstücksnummer oder Adresse an. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde keine rechtsverbindlichen Auskünfte über Grundstücksgrößen abgeben kann! |
Die Feststellungserklärung kann nur digital (ab. 01. Juli 2022 und bis 31. Oktober 2022) über www.elster.de abgegeben werden. In Härtefällen ist auch eine Abgabe über Papier möglich. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihr Finanzamt.
Bei weiteren Fragen zur Abgabe der Feststellungserklärung, welche sich nicht auf den Bodenrichtwert oder Ihr Flurstück beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Die wichtigsten Links und Kontakte:
- Gemeinde Pliezhausen:
E-Mail: grundsteuerreform@pliezhausen.de
Telefon 07127/977-133 - Bodenrichtwertportal:
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw - Elster:
www.elster.de - Finanzamt Reutlingen:
finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_reutlingen
Telefon 07121/940-0 - Grundsteuerchatbot:
www.steuerchatbot.de
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu