Dienstleistung
Kurzzeitpflege
In einem vorher fest vereinbarten Zeitraum können Pflegebedürftige vorübergehend im Rahmen der Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim betreut und versorgt werden.
Kurzzeitpflege bietet sich an:
- zur zeitweisen Entlastung pflegender Angehörigen
- bei Krankenhausaufenthalt, Erholung, Kur oder notwendigem Urlaub von Hauptpflegeperson
- für eine weitere Genesung des Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt
Die Kosten für die Kurzzeitpflege können nach Vorliegen der Voraussetzungen bei den Pflegekassen (Eingruppierung in eine Pflegestufe) und/oder dem Sozialamt anteilig geltend gemacht werden.
Wichtig ist die rechtzeitige Planung und Anmeldung.
Informationen und Beratung über Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Umgebung erhalten Sie bei der IAV-Stelle.
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Dipl. Sozialarbeiterin (FH)