Rechtsanspruch auf Ganztagesförderung an den Grundschulen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder an Grundschulen, an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und in Juniorklassen (Grundschulkinder), beginnend mit Kindern der Klassenstufe 1. Dieser wird sukzessive in den nächsten vier Jahren auf alle Grundschulkinder bis zur 4. Klasse ausgeweitet und gilt im Umfang von 8 Zeitstunden von Montag bis Freitag in 48 von 52 Wochen im Schuljahr. Der Anspruch gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Ganztagsschule insoweit als erfüllt.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Rechtsanspruch ihres Kindes wahrnehmen. Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, mussten bis zum 15. März 2026 mitteilen, in welchem Umfang sie gegebenenfalls während der Schulwochenzeit und/oder in den Ferien bis einschließlich zum 31. Juli 2027 ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen. Die Mitteilung ist gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Reutlingen vorzunehmen.
Davon unabhängig ist die Anmeldung für die Schülerhorte an den Grundschulen in Pliezhausen, Rübgarten und Gniebel/Dörnach bei der Gemeinde Pliezhausen vorzunehmen. Stichtag für diese Anmeldung ist der 1. April jeden Jahres.