Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Michelreis IV (eingeschränktes Gewerbegebiet)“, Rübgarten, rechtskräftig seit 15. November 2019
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Michelreis IV (eingeschränktes Gewerbegebiet)", Rübgarten, wurden am 12. November 2019 vom Gemeinderat der Gemeinde Pliezhausen als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften wurden am 15. November 2019 im Amtsblatt der Gemeinde Pliezhausen ortsüblich bekanntgemacht und sind damit in Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wurde am 28. Juni 2022 als Satzung beschlossen und ist am 01. Juli 2022 mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Pliezhausen in Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Die 2. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften wurde am 17. Oktober 2023 als Satzung beschlossen und ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Pliezhausen am 27. Oktober 2023 in Kraft getreten (§ 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB).
Nachstehend können die Bebauungsplanunterlagen abgerufen werden.
Bebauungsplan und örtl. Bauvorschriften "Michelreis IV"
- Amtsblatt-Ausgabe vom 15.11.2019
- Michelreis IV - Ausfertigungsvermerk
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Michelreis IV - Planzeichnung
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Michelreis IV - Satzung
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Michelreis IV - Textteil und Örtliche Bauvorschriften
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Michelreis IV - Begründung
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Michelreis IV - Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
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Michelreis IV - Umweltbericht
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Michelreis IV - Zusammenfassende Erklärung
- Michelreis IV - Erschließungsgutachten
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Michelreis IV - Schallgutachten Gebiet
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Michelreis IV - Schallgutachten Feuerwehrgerätehaus