Änderung des Ortsbauplans "Pfaffenacker", Pliezhausen, im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 843/2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführte Änderung des Ortsbauplans "Pfaffenacker" im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 843/2, wurde am 19. Oktober 2021 vom Gemeinderat der Gemeinde Pliezhausen als Satzung beschlossen. Die Änderung wurde am 05. November 2021 im Amtsblatt der Gemeinde Pliezhausen ortsüblich bekanntgemacht und ist damit in Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 BauGB ).

Nachstehend können die Planunterlagen abgerufen werden.