Nachricht
Europa- und Kommunalwahlen
Was wird gewählt?
Am 9. Juni 2024 finden parallel alle fünf Jahre die Europa- und Kommunalwahlen statt. Die BürgerInnen geben ihre Stimme bei der Europawahl den Parteien, die dann im Europäischen Parlament die Wählerschaft vertritt.
Die kleinsten Einheiten unserer Demokratie sind die Kommunen, sprich die Gemeinden. Es werden am Wahltag der Gemeinderat, die Ortschaftsräte sowie der Kreistag für den Landkreis gewählt. Alle Wahlen werden nach den Grundsätzen der freien, geheimen, allgemeinen und direkten Wahl durchgeführt, welche im Grundgesetz verankert sind.
Wahl des Gemeinderats
Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl. In unserer Gemeinde werden 20 Mitglieder gewählt. Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie es Mitglieder gibt. Es gibt eine Besonderheit an den Wahlen, die sogenannte unechte Teilortswahl. Dort wird die Anzahl der Sitze nach Größe des Teilortes verteilt. Der kleinste Teilort Dörnach wird von 2, Gniebel von 3, Rübgarten von 4 sowie der Hauptort Pliezhausen von 11 Personen vertreten. Diese werden von allen Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt.
Wahl des Ortschaftsrats
Die Ortschaftsräte von Gniebel, Dörnach und Rübgarten werden direkt von der Bürgerschaft des jeweiligen Teilorts gewählt.
Wahl des Kreistags
Das Wahlgebiet umschließt den Landkreis Reutlingen. Es wird in der Verhältniswahl gewählt und die Zahl der zu wählenden KreisrätInnen ist abhängig von der Einwohnerzahl. Alle Stimmberechtigten haben so viele Stimmen wie es Mitglieder zu wählen gibt. Am Ende ziehen die Personen mit den meisten Stimmen in den Kreistag ein.
Wo kann gewählt werden?
Es gibt zwei Möglichkeiten seine Stimme abzugeben. Es wird in Pliezhausen und den Teilorten in mehreren Wahllokalen die Gelegenheit geben, direkt vor Ort seine Kreuzchen zu machen oder bequem per Briefwahl. Dazu wird die Gemeindeverwaltung ausführlich informieren.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für die Wahl des Gemeinderats bzw. Ortschaftsrats müssen sie seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde bzw. in der jeweiligen Ortschaft leben. Für die Kreistags- und Europawahl gelten gesonderte Vorschriften.
Die wichtigsten Änderungen der Wahl 2024
Eine der wichtigsten Änderungen ist das Herabsetzen des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre. Somit werden jungen Menschen früh an die demokratischen Prozesse herangeführt.
Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung
Wahlorganisation und Durchführung liegen in der Zuständigkeit des Sozial- und Ordnungsamtes der Gemeindeverwaltung. Ihr Ansprechpartner ist Herr Steffen Sautter.
Die Gemeinde sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als tatkräftige Unterstützung bei der Kommunal- und Europawahl. Bei Interesse gerne bei der Gemeindeverwaltung melden.