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Mögliches Neubaugebiet "Steig", Rübgarten

UPDATE vom 03.12.2021 - Sachstand geplantes Neubaugebiet "Steig", Rübgarten

Leider ist aktuell festzuhalten, dass der für eine funktionierende und verkehrssichere Zufahrt zum geplanten Baugebiet „Steig“ nötige Grunderwerb bis jetzt nicht getätigt werden konnte. Aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen wäre eine Zufahrt zum geplanten Gebiet leider nur im Bereich des bestehenden Feldwegs zwischen den Gebäuden Oberweiler 38 und 40 möglich, aufgrund der dortigen Grundstückssituationen und Bebauungsgegebenheiten könnten die für den erforderlichen Ausbau der Zufahrt nötigen Flächen leider ausschließlich vom Grundstück Oberweiler 40 gewonnen werden. Die entsprechenden Grunderwerbsverhandlungen müssen zum heutigen Zeitpunkt indes leider als gescheitert angesehen werden. Ohne eine funktionierende und verkehrssichere Zufahrt kann das Gebiet der Beschlusslage des Ortschafts- und Gemeinderats entsprechend nicht realisiert werden. Die gesetzliche Grundlage des § 13b Baugesetzbuch, auf deren Basis die Gebietserschließung erfolgen soll, gibt der Gemeinde noch Zeit bis zum 31. Dezember 2022, sodass das Verfahren zur Schaffung von Bauland im Gewann „Steig“ bis dahin noch nicht final eingestellt werden soll, sollte wider Erwarten doch noch der nötige Grunderwerb getätigt werden können. Die Gemeinde wird in Kürze an die im Umlegungsgebiet belegenen Grundstückseigentümer mit Detailinformationen zum weiteren Vorgehen herantreten. Sie hofft im Interesse der weiteren Entwicklung Rübgartens sowie der möglichen Umlegungsteilnehmer, die teilweise schon sehr lange auf eine Erschließung des Gebiets warten, dass es doch noch gelingt, das Gebiet auf Basis des nötigen Grunderwerbs zu einer Realisierung zu bringen.

WEITERE INFORMATIONEN ZUM BISHERIGEN VERFAHREN

Nachstehend können Sie die Sitzungsvorlage für die Beratungen des Ortschaftsrats Rübgarten und des Gemeinderats am 06. und 07.05.2019 sowie weitere Informationen über das mögliche Neubaugebiet "Steig", Rübgarten, abrufen. Fragen hierzu beantwortet Herr Adam.

Amtsblatt-Ausgabe vom 10.05.2019

Drucksache Nr. 55-2019 - Neubaugebiet "Steig", Rübgarten - mit Anlagen

Zwischeninformation zum aktuellen Sachstand hinsichtlich des geplanten Neubaugebiets "Steig", Rübgarten - aus dem Amtsblatt, Ausgabe 02.08.2019
 
Zwischenzeitlich wurde die Befragung der Grundstückseigentümer im Bereich des geplanten Neubaugebiets „Steig“, Rübgarten, abgeschlossen. Im Ergebnis muss leider festgehalten werden, dass die Eigentümer einiger Grundstücke im Bereich nordwestlich der einzeiligen Bebauung an der Steigstraße abschließend und definitiv kein Interesse an einer Baulandumlegung zu den vom Gemeinderat beschlossenen Umlegungsbedingungen haben. Derzeit wird planerisch untersucht, wie eine geänderte Gebietsabgrenzung daraus resultierend aussehen kann, wobei nach heutigem Stand wohl davon ausgegangen werden muss, dass eine Erschließung nur noch in reduziertem Umfang wird erfolgen können. Mit Ergebnissen der planerischen Untersuchung wird im Herbst gerechnet, wonach sich dann Ortschafts- und Gemeinderat wieder mit diesem Thema befassen werden. Die Ergebnisse werden dann entsprechend bekannt gemacht, bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.

Weiterer Fortgang des Verfahrens - geänderter Gebietsumfang, städtebauliches Konzept

In der Ortschaftsratssitzung am 09.12. und in der Gemeinderatssitzung am 10.12.2019 werden die Resultate der planerischen Untersuchung beraten sowie Beschlüsse zum weiteren Fortgang des Verfahrens und zum städtebaulichen Konzept gefasst. Die für die Beratung und Beschlussfassung gefertigte Sitzungsvorlage können Sie nachstehend abrufen.

Drucksache Nr. 145-2019 - Neubaugebiet "Steig", Rübgarten - mit Anlagen