Wohngebiet Hasenäcker Dörnach

Baulandkataster

Die Gemeinde Pliezhausen erhebt und schreibt bereits seit Jahren ein Baulückenkataster fort, um die bebaubaren Grundstücksflächen im Innenbereich zu erheben. Daraus ist ein erhebliches Potential an bebaubaren Grundstücken ablesbar: Im gesamten Gemeindegebiet von Pliezhausen bestehen derzeit über 200 Baulücken. Diese Baulücken bieten erhebliche Potentiale, zur Deckung des Bedarfs und der Nachfrage nach Baugrundstücken in unserer Gemeinde beizutragen. Die Gemeinde Pliezhausen hat sich daher dazu entschlossen, die Baulücken in einem sogenannten Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch zu veröffentlichen. Das Baulandkataster soll über die bestehenden Potentiale informieren und für die Problematik der Baulücken sensibilisieren. Das Baulandkataster kann sowohl online als auch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Gemeinde keine Eigentümerdaten herausgeben. Die Gemeinde vermittelt auch keine Interessentendaten an Grundstückseigentümer.

Zu beachten ist, dass aus dem Baulandkataster Rechtsansprüche oder ein Baurecht nicht abgeleitet werden können. Die jeweilige Bebauung richtet sich nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuches in Verbindung mit den Bestimmungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.
 
Die Gemeinde kann gemäß § 200 Abs. 3 BauGB sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten, wie zum Beispiel Angaben zum Grundstückseigentümer, erfolgt nicht. Die Flächen können in Karten oder Listen veröffentlicht werden, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat.

Widerspruchsrecht

Betroffene Grundstückseigentümer können gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen, eine Begründung hierzu ist nicht erforderlich. Für die Einlegung des Widerspruchs stellt die Gemeindeverwaltung ein Formular bereit, das hier als PDF zum Download steht. Ferner erhalten Sie das Formular bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 0.3. Nach Einlegung des Widerspruchs wird das betreffende Grundstück aus dem Baulandkataster entfernt. Bei vor Veröffentlichung eingegangenen Widersprüchen wurden die betreffenden Grundstücke selbstverständlich vor Veröffentlichung aus dem Baulandkataster entfernt.