Förderprogramm Lärmschutzfenster B 27
Passive Lärmschutzmaßnahmen sollen dazu beitragen, die Wohnqualität an stark befahrenen Straßen des Gemeindegebiets sicherzustellen bzw. nach Möglichkeit zu verbessern.
Die Gemeinde Pliezhausen fördert im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Einbau lärmdämmender Fenster, die dem Schallschutz von Schlaf- und Kinderzimmern in Wohnungen von Gebäuden in Rübgarten und Gniebel dienen, welche innerhalb der 49 dB(A)-Isophonen (nachts) liegen (siehe Karten "Förderberechtigte Bereiche" unten), da diese einem besonders starken, von der B 27 ausgehenden Verkehrslärm ausgesetzt sind.
Nachstehend werden die Förderrichtlinien veröffentlicht sowie die Antragsformulare zum Download bereit gestellt.
Hinweis zur Antragstellung:
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig.
Förderberechttigte Bereiche Lärmschutzfenster B 27 in Rübgarten
Förderberechtigte Bereiche Lärmschutzfenster B 27 in Gniebel
Förderrichtlinie Lärmschutzfenster B 27
Antragsformular Lärmschutzfenster B 27
Auszahlungsantrag Lärmschutzfenster B 27
Die Gemeinde Pliezhausen fördert im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Einbau lärmdämmender Fenster, die dem Schallschutz von Schlaf- und Kinderzimmern in Wohnungen von Gebäuden in Rübgarten und Gniebel dienen, welche innerhalb der 49 dB(A)-Isophonen (nachts) liegen (siehe Karten "Förderberechtigte Bereiche" unten), da diese einem besonders starken, von der B 27 ausgehenden Verkehrslärm ausgesetzt sind.
Nachstehend werden die Förderrichtlinien veröffentlicht sowie die Antragsformulare zum Download bereit gestellt.
Hinweis zur Antragstellung:
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig.
Förderberechttigte Bereiche Lärmschutzfenster B 27 in Rübgarten
Förderberechtigte Bereiche Lärmschutzfenster B 27 in Gniebel
Förderrichtlinie Lärmschutzfenster B 27
Antragsformular Lärmschutzfenster B 27
Auszahlungsantrag Lärmschutzfenster B 27