Bild des Pliezhäuser Rathauses

Dienstleistung

Lohnsteuerkarte

Die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform. Ab 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr und die bisherige Zuständigkeit geht von der Gemeinde auf das Finanzamt über. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens, das ab dem Jahr 2012 eingesetzt wird, ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Einträge werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Sollten sich zu Beginn des kommenden Jahres Änderungen zugunsten des Steuerzahlers ergeben, sollten die Einträge beim Finanzamt angepasst werden. Sämtliche Änderungen müssen künftig beim zuständigen Finanzamt erledigt werden. Dies sind Eheschließung, Geburt, Kirchenaustritt, usw. Auch Änderungen, die ab dem 01. Januar 2011 wirksam werden, müssen bereits beim Finanzamt beantragt werden. Wer noch keine Lohnsteuerkarte hat oder die Lohnsteuerkarte 2010 verloren hat, erhält beim Finanzamt Ersatz.
Durch die elektronische Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt soll das Lohnsteuerabzugsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de oder beim zuständigen Finanzamt.