Dienstleistung
Verkehrswerte für Grundstücke (Bodenrichtwerte)
Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss bei der Gemeinde Pliezhausen die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Immobilienwertverordnung (ImmoWertVO) sowie der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2022 ermittelt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind über das Portal BORIS-BW, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssysteme der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, kostenfrei abrufbar ab 01.07.2022.
Klicken Sie hierzu den unten stehenden Link an und folgen Sie den Hinweisen auf der dortigen Homepage. Zum Starten der Anwendung müssen die Nutzungsbedingungen in BORIS-BW akzeptiert werden, danach auf die Grafik klicken.
Durch Eingabe der Adresse und des Ortes erhalten Sie den Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwertkarten als Übersichtsplan finden Sie nachstehend.
Bodenrichtwerte zum 01.01.2022:
Bodenrichtwertzonen (Übersichtskarten) zum 01.01.2022
Grundsätzliche Hinweise zu den Bodenrichtwerten
Der Bodenrichtwert pro Quadratmeter ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Bodenrichtwerte für baureifes Land werden grundsätzlich erschließungsbeitragsfrei und kostenerstattungsbeitragsfrei ermittelt.
Die Bodenrichtwerte der landwirtschaftlichen Grundstücke sind ohne Aufwuchs bzw. Bestockung angegeben.
Sie beruhen auf den in der Kaufpreissammlung enthaltenen Vergleichswerten, der allgemeinen Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt und der sachverständigen Erfahrung der Gutachter.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwert in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Immissionen, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Auch der Zustand und die Struktur der umgebenden gebietstypischen Bebauung können insbesondere die Lagemerkmale und damit den Bodenwert beeinflussen.
Im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Beschaffenheiten (z.B. Böschungen), Schutzgebietseinschränkungen (z.B. Landschaftsschutzgebiet), der Wert von baulichen Anlagen, Anpflanzungen und Grundstücksgestaltungen sind in den Bodenrichtwerten nicht berücksichtigt.
Deshalb sind Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.
Aus den Bodenrichtwerte, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen sowie deren Beschreibung und den Hinweisen können keine Rechtsansprüche gegen den Träger der Bauleitplanungen den Baugenehmigungsbehörden oder den Landwirtschaftsbehörden abgeleitet werden.