Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Im Juchtlen", Pliezhausen, im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 2030/1, Gemarkung Pliezhausen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Die im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführte Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Im Juchtlen", Pliezhausen, im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 2030/1, ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Pliezhausen am 12.08.2022 in Kraft getreten.

Nachstehend können die Bebauungsplanunterlagen abgerufen werden.