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Gemeinderatssitzung 18.10.2022

Sitzungstermin:
Di, 18.10.2022
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
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Sitzungsort
Großer Sitzungssaal
Marktplatz 1
72124 Pliezhausen
Ortsteil: Pliezhausen
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Tagesordnung
TOP 1
Eigenwassergewinnung für die Gemeinde Pliezhausen
Horizontalfilterbrunnen
- Hydrogeologisches Gutachten
- Zustandserfassung - Ergebnis


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 2
Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Ortszentrum - 3. Erweiterung (nördlich der Wilhelmstraße)", Pliezhausen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
- Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Feststellung der geänderten Entwürfe


Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen vom 04.04.2022 (Anlage 1) und des Regionalverbands Neckar-Alb vom 18.05.2022 (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Landratsamts Reutlingen vom 04.05.2022 (Anlage 3) wird entsprechend den Darstellungen in der Begründung berücksichtigt und im Übrigen zur Kenntnis genommen.

2. Der Entwurf des Textteils und der Örtlichen Bauvorschriften vom 30.08.2022 (Anlage 6) wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen kursiv):

  • A. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen – Textteil, Festsetzung Ziffer 4 Bauweise:
    4. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V. mit § 22 BauNVO)
    Es gilt eine abweichende Bauweise (a) nach § 22 Abs. 4
    BauNVO:
    Wie offene Bauweise (o) nach § 22 Abs. 2 BauNVO, mit Beschränkung der maximalen Gebäudelänge parallel zur Wilhelmstraße auf 22,5 m. Überschreitungen der zulässigen Gebäudelänge parallel zur Wilhelmstraße können bis zu einer Gesamtlänge von maximal 50 m ausnahmsweise zugelassen werden, sofern dies der gemeinschaftlichen Bebauung zweier oder mehrerer Grundstücke dient. Bezug für die Erteilung der Ausnahme ist der Katasterbestand zum Zeitpunkt der Planaufstellung, d.h. eine spätere Verschmelzung der betroffenen Grundstücke ist zulässig und beschadet die Ausnahmeregelung nicht.
  • B. Satzung über Örtliche Bauvorschriften (§ 74 Landesbauordnung) – Ziffer 1.4
    1.4 Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Quergiebel
    Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Quergiebel sind nur unter folgenden Einschränkungen zulässig:
    • Dachaufbauten, Quergiebel und Dacheinschnitte sind nur im Bereich des ersten Dachgeschosses zulässig. Ausnahmsweise können Dachaufbauten und Quergiebel auch im zweiten Dachgeschoss und auch abweichend von den nachfolgenden Maßgaben zugelassen werden, sofern diese der Belichtung von Aufenthaltsräumen in diesem Geschoss dienen und ihre Dachfläche mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie belegt wird. […]

3. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus dem Entwurf des zeichnerischen Teils vom 30.08.2022 (Anlage 4), dem Entwurf der Satzung vom 30.08.2022 (Anlage 5) sowie dem Entwurf des Textteils und der Örtlichen Bauvorschriften vom 30.08.2022 (Anlage 6), werden festgestellt. Ebenfalls festgestellt wird der Entwurf der Begründung vom 30.08.2022 (Anlage 7), der nicht Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zu betreiben.

TOP 3
Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Brunnenstraße/Immenstraße/Talstraße", Gniebel, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
- Satzungsbeschluss


Beschluss:

Einstimmiger Beschluss entsprechend dem Beschlussvorschlag.

TOP 4
2. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften "Erlacher Weg", Gniebel, im Bereich der Grundstücke Flst. Nrn. 535 und 542/1
- Aufstellungsbeschluss
- Entwurfsfeststellung


Beschluss:

Einstimmiger Beschluss entsprechend dem Beschlussvorschlag.

TOP 5
Feststellung der NKHR-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

Beschluss:

Einstimmiger Beschluss entsprechend dem Beschlussvorschlag.