Kinderhaus für Ein- bis Dreijährige Pliezhausen

Anmeldung | Anmeldeverfahren für alle Einrichtungen

Informationen zum Anmeldeverfahren in den Kindertageseinrichtungen

 
Wie finde ich die passende Betreuung für mein Kind?
Für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren steht Ihnen unsere Fachberaterin, Frau Beate Oehring, gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen findet sie die passende Betreuung für Ihr Kind.

Darüber hinaus stehen Ihnen wohnortnah Betreuungsangebote in den kommunalen und konfessionellen Kindertageseinrichtungen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Zuteilung erfolgt sofern möglich zu der Einrichtung, in deren Einzugsgebiet Ihr Wohnsitz liegt.

Für Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 stehen an allen Grundschulstandorten Schülerhorte sowie Kernzeitenbetreuungsangebote zur Verfügung.

Das Angebot wird ergänzt durch den Tagesmütterverein Reutlingen, dessen Betreuungsangebot die Betreuung von Kindern von 0 bis 14 Jahre umfasst.

Anmeldeverfahren Betreuungsplätze 1 bis 6 Jahre
Aufnahmebedingungen in den | Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Pliezhausen | Stichtagsregelung zum 1. April

Aufgrund der großen Kinderzahl und der begrenzten, vorwiegend aufgrund Personalnot reduzierten Platzkapazitäten in unseren Kinderhäusern ist das Anmeldeverfahren seit 2023 umgestellt.

Anmeldungen für Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres 2024/2025 einen Krippen- oder Kindergartenplatz in Anspruch nehmen möchten, müssen bis zum Stichtag 1. April 2024 bei der Gemeinde vorliegen. Dies gilt auch beim Wechsel von der Krippe in den Kindergarten!

Alle vorliegenden Anmeldungen durchlaufen ein Prüfverfahren bei Berücksichtigung des Geburtsdatums sowie weiterer sozialer und rechtlicher Kriterien. Diese sind gegebenenfalls mit entsprechenden Nachweisen und Bestätigungen zu belegen.

Unter dem Vorbehalt, dass die Personalausstattung in den einzelnen Einrichtungen es zum jeweiligen Zeitpunkt erlaubt, werden die Plätze dann vergeben. Da sich bei den Anmeldungen aktuell bereits ein Rückstau gebildet hat und nur eine bestimmte Zahl von Eingewöhnungen pro Monat stattfinden kann, ist von einer sukzessiven Aufnahme im Lauf des Kindergartenjahres auszugehen. Leider werden zum September 2024 nicht alle angemeldeten Kinder sofort einen Platz bekommen können. Auch eine Zuordnung zur Kindertageseinrichtung im örtlichen Einzugsbereich kann nicht gewährleistet werden.

Ansprechpartnerinnen sind bei der Gemeindeverwaltung Frau Maren Schnizer, Telefon 07127 977-184 oder maren.schnizer(at)pliezhausen.de sowie die Leitungen der entsprechenden Kinderhäuser.

Online-Anmeldung

Kriterien Platzvergabe 1 bis 3 Jahre   

Kriterien Platzvergabe 3 bis 6 Jahre

Benutzungsbedingungen KiTas
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Nutzungsentgelt KiTas
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Anmeldeverfahren Betreuungsplätze 6 bis 10 Jahre (Schülerhort)
Die Vergabe der Schülerhortplätze erfolgt jeweils im Frühjahr (April/Mai) für das darauffolgende Schuljahr. Es erfolgt vorab eine Bedarfsabfrage bei den Eltern der zukünftigen Erstklässler durch die Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus können dann noch freie Plätze in Absprache mit der Einrichtungsleitung direkt vor Ort in den Schülerhorten angemeldet werden.

Weitere Fragen:

Können die angemeldeten Betreuungszeiten später geändert werden?
Die Betreuungszeiten können im Laufe eines Jahres schriftlich zum 01. März bzw. 01. September verändert werden (Formular). Es sind allerdings ein Vorlauf von ca. 4 Wochen sowie eine offene und verbindliche Absprache mit der Einrichtungsleitung notwendig.

Wie berechnet sich der Elternbeitrag?
Der Elternbeitrag ist zum einen nach dem Einkommen der Familiengemeinschaft sowie nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im gleichen Haushalt gestaffelt. Grundlage ist jeweils das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate aller Haushaltsmitglieder, unabhängig davon, ob ein Haushaltsmitglied dem Kind gegenüber sorgeberechtigt/unterhaltsverpflichtet ist oder nicht.
Werden die Betreuungsformen kombiniert, errechnet sich der Elternbeitrag jeweils anteilig in der jeweiligen Beitragstabelle (pro Tag 1/5). Hinzu kommt ggf. noch der Verpflegungsbeitrag (ebenfalls 1/5 pro Tag der Inanspruchnahme).
Weitere Informationen und Erläuterungen zu den Elternbeiträgen erhalten Sie hier.
 
Wie kann ich den Betreuungsplatz meines Kindes kündigen?
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Bei Schulanfängern endet das Betreuungsverhältnis automatisch zum 31. August eines jeden Jahres, eine gesonderte Abmeldung ist nicht erforderlich.

Ich benötige weitere Beratung. An wen kann ich mich wenden?
Die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen stehen Ihnen gerne für eine telefonische oder persönliche Beratung nach Terminabsprache zur Verfügung.

Formulare zum Download