Informationen | Download | Formulare
Aufnahmeformular & Einverständniserklärungen
Anmeldungen für Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres 2024/2025 (2023/2024) einen Krippen- oder Kindergartenplatz in Anspruch nehmen möchten, müssen bis zum Stichtag 1. April 2024 (1. April 2023) bei der Gemeinde vorliegen.
Dies gilt auch beim Wechsel von der Krippe in den Kindergarten!
Einverständniserklärungen für die Kinderhäuser
Diese geben Sie bitte beim Aufnahmegespräch im jeweiligen Kinderhaus ab.
Platzvergabe
Informationen
- Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz
- Merkblatt zum Versicherungsschutz
- Allgemeines zum Thema Datenschutz
Formulare
Änderungen der Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten können im Laufe eines Jahres schriftlich zum 01. März bzw. 01. September verändert werden. Es sind allerdings ein Vorlauf von vier Wochen sowie eine offene und verbindliche Absprache mit der Einrichtungsleitung notwendig.
Derzeit kann es zu personalbedingten Einschränkungen des Betriebes kommen. Die aktuelle Betreuungszeiten sind in den jeweiligen Häusern direkt zu erfragen.
Die Betreuungszeiten ändern Sie bitte über die unten stehenden Formulare.
Zusätzlich liegen diese auch in den jeweiligen Einrichtungen aus.
Das Formular geben Sie bitte unterschrieben in dem jeweiligen Kinderhaus | Hort ab.
Kinderhäuser 1- bis 3-Jährige
- Änderung der Betreuungszeiten Kinderhaus I-III Pliezhausen
- Änderung der Betreuungszeiten Kindernest Pliezhausen
- Änderung der Betreuungszeiten Kinderhaus I-III Gniebel
Kinderhäuser 3- bis 6-Jährige
- Änderung der Betreuungszeiten Kinderhaus Regenbogen
- Änderung der Betreuungszeiten Kinderhaus Schillerplatz
- Änderung der Betreuungszeiten Kinderhaus Dörnach
- Änderung der Betreuungszeiten Ev. Kinder- und Familienzentrum Arche
- Änderung der Betreuungszeiten Ev. Kinderhaus Gniebel
- Änderung der Betreuungszeiten Ev. Kinderhaus Rübgarten
Hort
Bescheinigungen
Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen | Ferienbetreuung in den Horten
Betreuungsentgelte
Hier finden Sie die ab 01.01.2024 gültigen Betreuungsentgelte.
Hier finden Sie die bis 31.12.2023 gültigen Betreuungsentgelte.
Rückerstattung Mittagessen
Eine Rückerstattung – pauschal 4,50 Euro pro Mittagessen - erfolgt:
- nach schriftlicher (mit dem u.a. Formular) Abmeldung des Kindes mit einem Vorlauf von vier Wochen (z.B. Urlaub).
Eine Rückerstattung kann nur nach vorheriger schriftlicher Abmeldung über das Formular "Antrag Rückerstattung Verpflegung" erfolgen. - bei Erkrankung des Kindes.
Ab dem sechsten aufeinanderfolgenden und entschuldigten Fehltag wird das Verpflegungsentgelt erstattet. Eine Erstattung erfolgt somit ab dem sechsten Tag und wird nicht rückwirkend gewährt.
Eine Rückerstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag über das Formular "Antrag Rückerstattung Verpflegung".
Für den Monat August sowie für die Schließtage der Einrichtungen erfolgt keine Rückerstattung.
Die Rückerstattungen erfolgen jährlich zum 31.12. eines Jahres.
Zusätzlich liegt das Formular auch in den jeweiligen Einrichtungen aus.
Das Formular geben Sie bitte unterschrieben im jeweiligen Kinderhaus | Hort ab.