Kinderhaus Regenbogen Innenbereich

Weiterführende Informationen

Finanzielle Unterstützung für Familien

Um Familien bei finanziellen Problemen zu unterstützen beziehungsweise um diese Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen und um soziale Härtefälle abzufedern, gibt es eine Reihe von finanziellen Hilfen für Familien. Dies können sowohl regelmäßige Zahlungen (z.B. Kindergeld und Elterngeld) sein, aber auch Vergünstigungen, die Familien unter Umständen erhalten (z.B. mit dem Landesfamilienpass).

Die Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Sozialministeriums enthält neben allgemeinen Informationen zu Themen, die Eltern betreffen, auch Informationen zu Hilfen aller Art, die Familien in Anspruch nehmen können. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet mit dem "Familienwegweiser" einen Überblick über alle Themen.

Wenn Sie und Ihre Familie sich in finanzieller Not befinden, sollten Sie auch Ihre Ansprüche auf Sozialhilfe oder Wohnhilfe überprüfen.

Familie und Beruf

Als berufstätiger Elternteil haben Sie ein Recht darauf, beruflich eine Pause einzulegen, um sich ganz Ihren Kindern zu widmen. Damit Sie sich diese Elternzeit auch finanziell leisten können, gibt es für Geburten ab 1. Januar 2007 das Elterngeld sowie daran anschließend gegebenenfalls das einkommensabhängige Erziehungsgeld des Landes.

Um die Väter stärker in die Erziehungsarbeit in den ersten Jahren einzubeziehen und zudem die Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu fördern, gibt es zur Elternzeit beim Elterngeld zusätzlich zwei Partnermonate. Sehr treffend hat sich dafür der Begriff "Vätermonate" eingebürgert. Die bezahlte Zeit wird als Bonus gewährt, wenn der jeweils andere Elternteil (also meist der Vater) seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung einschränkt.

Steuerliche Vergünstigungen

Ehepaare mit oder ohne Kinder und Alleinstehende mit Kindern stehen als Familien unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Für die Erziehung der Kinder entstehen den Familien erhebliche Kosten. Die daraus resultierende Mehrbelastung wird durch eine Reihe von Steuervergünstigungen zumindest teilweise abgemildert.

Neben dem Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder gibt es zusätzliche steuerliche Erleichterungen, die Sie in der Broschüre "Steuertipps für Familien" (s. u.) finden.

Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stehen Ihnen pro Kind ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung zu.

Sind Sie alleinerziehend und leben nicht in einer Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können Sie vom steuerfreien Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren.

Familienberatung und sonstige Hilfen

In jedem Familienleben treten Konflikte und Krisen auf. Bedenken Sie als Eltern, dass diese nicht nur die Partner betreffen, sondern auch immer Kinder. Sie leiden oft am meisten darunter. Treffen Sie die Entscheidung, ob die Kinder im Trennungsfall bei der Mutter oder dem Vater aufwachsen im Interesse der Kinder. Beachten Sie dies auch bei den Vereinbarungen, die Sie zur elterlichen Sorge, zu Umgang und Unterhalt treffen. Das Wohl der Kinder muss immer im Vordergrund stehen.